Bei einem Zahnverlust im sichtbaren Bereich ist es der Wunsch der Patienten, den ursprünglichen
Zustand ohne funktionelle und ästhetische Kompromisse wiederherzustellen. Mit der
modernen Implantologie kann diesem Wunsch mittlerweile weitestgehend entsprochen werden.
Sind die anatomischen Voraussetzungen jedoch nicht ausreichend, muss, wie in den beiden
hier vorgestellten Fällen, ein ästhetischer Kompromiss vom Patienten hingenommen werden.
Keine Kompromisse dürfen jedoch bei der funktionellen Gestaltung der prothetischen
Versorgung gemacht werden. Unabdingbar sind auch das gemeinsame Erarbeiten der verschiedenen
Gestaltungsmöglichkeiten der Kronen, sowie die Aufklärung über eventuelle Abweichungen
in Form und Farbe zum bestehenden Zahnersatz. Dies führt im Ergebnis zu einem zufriedenen
Patienten, mit einer Versorgung, die seinen funktionellen und ästhetischen Bedürfnissen
entspricht.